Klasse B196

Klasse B196

Gesamtpreis

820,00 €

Fahrstunde falls nötig

77,00 €

Was dürft ihr fahren?

– Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1


– Zweirädrige Leichtkrafträder


– Verbrennungs- oder Elektromotor mit folgenden technischen Vorgaben:


Motorleistung maximal 11 kW; Leistungsgewicht höchstens 0,1 kW/kg;


Bei Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 125 cm3


Bitte beachten: Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A1


mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) sind nicht erlaubt.


Vorgaben:

– Mindestalter: 25


– Vorbesitz: Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis


der Klasse B seit mindestens 5 Jahren


– Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis bei einer Motorradfahrschule durch einen Motorradfahrlehrer (kann bereits mit 24 Jahren begonnen werden)


– Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung (= Datum der Teilnahmebescheinigung) und dem Eintrag der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.


-Ausbildung:


-Theorie (mindestens 4x 90min)


-Praxis (mindestens 5x 90min)


– keine Prüfung erforderlich


Ihr benötigt:

– Biometrisches Passbild


– Bescheinigung der Fahrschule über die Teilnahme an einer


Fahrerschulung gemäß Anlage 7b der Fahrerlaubnisverordnung