Klasse B196
Gesamtpreis
820,00 €
Fahrstunde falls nötig
77,00 €
Was dürft ihr fahren?
– Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1
– Zweirädrige Leichtkrafträder
– Verbrennungs- oder Elektromotor mit folgenden technischen Vorgaben:
Motorleistung maximal 11 kW; Leistungsgewicht höchstens 0,1 kW/kg;
Bei Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 125 cm3
Bitte beachten: Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A1
mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) sind nicht erlaubt.
Vorgaben:
– Mindestalter: 25
– Vorbesitz: Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis
der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
– Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis bei einer Motorradfahrschule durch einen Motorradfahrlehrer (kann bereits mit 24 Jahren begonnen werden)
– Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung (= Datum der Teilnahmebescheinigung) und dem Eintrag der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.
-Ausbildung:
-Theorie (mindestens 4x 90min)
-Praxis (mindestens 5x 90min)
– keine Prüfung erforderlich
Ihr benötigt:
– Biometrisches Passbild
– Bescheinigung der Fahrschule über die Teilnahme an einer
Fahrerschulung gemäß Anlage 7b der Fahrerlaubnisverordnung